Heizkostenzuschuss 2024/2025

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Sozial bedürftige Menschen werden in der Heizperiode 2024/2025 mit einem Heizkostenzuschuss unterstützt.


Was wird gefördert?
Für die Beheizung des Wohnraumes, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Zuschuss gewährt.

Wie wird gefördert?
Gewährung eines Heizkostenzuschusses für die Heizperiode 2024/2025 in Höhe von jeweils 200 Euro pro Haushalt, wenn das Haushaltseinkommen unter den festgesetzten Einkommensgrenzen für die soziale Bedürftigkeit liegt.


Beantragung mittels Online-Formular

Der Oö. Heizkostenzuschuss kann ab 01. Oktober 2024 ausschließlich online über die Website des Landes beantragt werden. Sollte kein Internetzugriff vorhanden sein, wird gebeten, eine Vertrauensperson hinzuzuziehen. Ebenfalls ist es möglich, bei den Bürgerservicestellen der Gemeindeämter und Magistrate Unterstützung zu erhalten. Die Antragstellung ist auf der Website des Landes Oö. unter www.land-oberoesterreich.gv.at/heizkostenzuschuss.htm möglich.


Wer will, kann die Unterstützung auch weiterhin am Gemeindeamt beantragen. 

Zur Antragstellung sind Einkommensnachweise (Lohnzettel, Pensionsbescheid, Einheitswert etc.) mitzubringen.

Unsere Bürgerservicestelle kümmert sich um die prompte Erledigung und Abwicklung. 

Info Heizkostenzuschuss 2024_2025 (573 KB) - .PDF

22.09.2024