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„Gemäß § 25 Oö. Bauordnung 1994 idgF sind zB Nebengebäude mit einer bebauten Fläche bis 15 m2, Schutzdächer bis 35 m2 uvm anzeigepflichtig.“
Bitte mitbringen:
Formular Bauanzeige
Skizze des Bauvorhabens