LÄRMVERMEIDUNG

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Rasenmähen


Lärmbelästigung kann besonders in warmen Monaten eine Herausforderung sein. Ein ausgewogenes Miteinander erfordert Rücksichtnahme und Verständnis. 

* Auf lärmerzeugende Tätigkeiten sollten an Werktagen (Montag bis Freitag) von 12.00 -14.00 Uhr und von 19.00 - 07.00 Uhr,
* sowie samstags ab dem späten Nachmittag verzichtet werden.
* An Sonn- und Feiertagen sind solche Arbeiten generell zu vermeiden.

Ein respektvoller Austausch in der Nachbarschaft kann helfen, individuelle Lösungen zu finden.


28.05.2025