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Liebe Kirchhamerinnen und Kirchhamer!
Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) für den Bezirk Gmunden erlassen.
Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung bis 31. Okt. 2026 gültig!
Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist die Waldbrandgefahr sehr hoch. Daher hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden die Waldbrandverordnung ab sofort erlassen.
Daher gilt: In den Waldgebieten des Bezirks Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.
Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
Waldbrandschutz_Verordnung_2026 (120 KB) - .PDF
28.04.2026