Waldbrandschutz-Verordnung

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ACHTUNG - BITTE um BEACHTUNG 

Das derzeitige trockene Wetter bringt naturgemäß auch in Kirchham vor allem in den Wäldern sowie auf Feldern und Wiesen eine hohe Brandgefahr mit sich.

Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER (auch GRILLEN) und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN! 

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.




Liebe Kirchhamerinnen und Kirchhamer!

Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat zum Schutz vor Waldbränden (Waldbrandschutz-Verordnung) für den Bezirk Gmunden erlassen.

Im Geltungsbereich der Waldbrandverordnung der Bezirksverwaltungsbehörde ist jegliches Entzünden von Feuer, 

also eines LAGER- bez. GRILLFEUERS verboten!!

Entsprechend dem Text der Verordnung gilt dies im Wald und in seinem Gefährdungsbereich (d.h. alle waldnahen Flächen, auch Wiesen, Felder usw.).

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung bis 31. Okt. 2026 gültig!


Aufgrund der derzeitigen Wetterlage ist die Waldbrandgefahr sehr hoch. Daher hat die Bezirkshauptmannschaft Gmunden die Waldbrandverordnung ab sofort erlassen.

Daher gilt: In den Waldgebieten des Bezirks Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen sind jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten.


Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.


Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.


Waldbrandschutz_Verordnung_2026 (120 KB) - .PDF

28.04.2026