Verwendung pyrotechnischer Gegenstände

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Feuerwerk

Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels und der damit im Zusammenhang stehenden Silvesterfeiern darf wiederum auf die Bestimmungen des Pyrotechnikgesetzes 2010 hingewiesen werden.

Verbot zum Schutz lärmempfindlicher Zonen:

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze ist innerhalb und in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Gotteshäusern, Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen sowie Tierheimen und Tiergärten verboten (§ 38 Abs. 2 Pyrotechnikgesetz 2010).

Verbot der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Ortsgebiet:

Die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 im Ortsgebiet ist verboten (§ 38 Abs 1 Pyrotechnikgesetz 2010).

29.12.2025