Verpflichtende Kastration von Katzen

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Damit sich Katzen nicht unkontrolliert vermehren, ist es wichtig, sie kastrieren zu lassen. Laut dem bundesweit geltenden Tierschutzgesetz müssen Katzen, die regelmäßig Zugang ins Freie haben, von einem Tierarzt kastriert werden, sofern sie nicht zur Zucht verwendet werden. Dies gilt gleichermaßen für weibliche und männliche Katzen.

In Österreich leben bereits viele verwilderte Hauskatzen, sogenannte "Streunerkatzen", die nicht kastriert sind. Viele dieser Tiere sind krank, vermehren sich jedoch weiterhin unkontrolliert, was zu großem Tierleid führt. Um die Anzahl der Streunerkatzen nachhaltig zu reduzieren, ist es entscheidend, dass keine neuen unkastrierten Katzen hinzukommen. Die Kastration der eigenen Katze leistet somit einen wesentlichen Beitrag zur Lösung der Streunerkatzen Problematik und zum Tierschutz.

Von der verpflichtenden Kastration ausgenommen sind nur Zuchtkatzen, die mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank registriert sind. Zudem muss die Zucht bei der zuständigen Behörde (Bezirkshauptmannschaft bzw. Magistrat) gemeldet sein.

Empfohlene Maßnahmen zur Kennzeichnung 
Es wird generell empfohlen, alle Katzen mit einem Mikrochip zu kennzeichnen und in der Heimtierdatenbank zu registrieren. Sollte eine gekennzeichnete und registrierte Katze entlaufen oder verletzt werden, kann sie schnell ihrer Halterin bzw. ihrem Halter zugeordnet und zurückgeführt werden.

Vorteile der Kastration 
Neben der Verhinderung ungewollter Vermehrung bringt die Kastration weitere Vorteile für die Gesundheit und das Verhalten der Tiere:

  • Kastrierte Katzen streunen weniger herum und sind dadurch weniger verletzungsgefährdet.
  • Das Risiko von Infektionskrankheiten durch Kontakt mit anderen Tieren sinkt.
  • Katzen sind untereinander verträglicher und aggressives Verhalten wird reduziert.
  • Das übelriechende Markieren entfällt in den meisten Fällen.
  • Die Kastration ist eine Routineoperation, die Tierärzte häufig durchführen.

Fazit: Die Kastration von Freigängerkatzen ist in Österreich verpflichtend (mit Ausnahme bei der Behörde gemeldeter und registrierter Zuchtkatzen) und leistet einen wichtigen Beitrag zum aktiven Tierschutz. Sie erhöht die Lebenserwartung der Tiere und bringt zahlreiche gesundheitliche Vorteile mit sich.

Dr. Cornelia Rouha-Mülleder
Tierschutzombudsfrau OÖ
4021 Linz

27.02.2025