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Der Nachtragsvoranschlages ist gemäß § 79 Abs. 3 in Verbindung mit§ 76 Abs. 3 der Oö. Gemeindeordnung 1990 i.d.g.F. vor der Vorlage an den Gemeinderat aufder Homepage der Gemeinde Kirchham zu veröffentlichen.
Kundmachung - Nachtragsvoranschlag für das Finanzjahr 2020; Auflage.pdf herunterladen (0.05 MB)
Nachtragsvoranschlag 2020; Auflage.pdf herunterladen (4.34 MB)
16.09.2020