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Können Sie am Wahltag nicht in Ihrem Wahllokal wählen, dann beantragen Sie am besten eine Wahlkarte für die Briefwahl. Nutzen Sie dafür bitte das personalisierte Service in unserer Wahlinformation.
Folgende Möglichkeiten zur Beantragung stehen Ihnen zur Verfügung:
• persönlich in der Gemeinde mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte
• schriftlich mit der beiliegenden personalisierten Anforderungskarte inklusive Rücksendekuvert oder
• elektronisch im Internet unter (rund um die Uhr)
Beantragen Sie Ihre Wahlkarte möglichst frühzeitig! Wahlkarten können nicht telefonisch beantragt werden! Der letztmögliche Zeitpunkt für mündliche Wahlkartenanträge ist der 27. September 2024 12:00 Uhr. Schriftliche Anträge sind bis 25. September 2024 möglich.Je nach Antragsart erfolgt die Zustellung zumeist mittels eingeschriebener Briefsendung auf Ihre angegebene Zustelladresse. Die Wahlkarte muss am 29. September 2024, spätestens bis 17:00 Uhr, bei der Bezirkswahlbehörde abgegeben werden – alternativ ist auch die Abgabe in einem Wahllokal am Wahltag während der Öffnungszeiten möglich.
VERWENDEN SIE BITTE FÜR DIE WAHLKARTENANTRÄGE DIESE AMTLICHE WAHLINFORMATION! – SIE ERLEICHTERN UNS DIE ARBEIT WESENTLICH!
27.08.2024