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Neben kompostierbaren Küchenabfällen dürfen folgende Gartenabfälle in der Biotonne entsorgt werden:
• Grün- und Grasschnitt
• Laub
• Fallobst
Holzige Baum- und Strauchschnittabfälle dürfen nicht in der Biotonne entsorgt werden!
Diese müssen separat im Altstoffsammelzentrum Kirchham oder direkt bei einer Kompostieranlage (z.B. Kompostierbetrieb Gattinger, Haar 3, 4663 Laakirchen oder Kompostierbetrieb Schaumberger, Albenedt 1, 4655 Vorchdorf) angeliefert werden!
Strauchschnitt, der in der Biotonne entsorgt wird, muss aufwändig aussortiert werden, da holziges Material auf der Kompostieranlage separat zerkleinert werden muss. Zerkleinerter Strauchschnitt ist für eine gute Durchlüftung der Kompostmiete und die Nährstoffversorgung der Mikroorganismen notwendig.
Biotonnenmaterial, welches meist feucht und weich ist, kann nicht zerkleinert werden und wird ohne weitere Vorbehandlung innerhalb kurzer Zeit nach Anlieferung zu einer Kompostmiete aufgesetzt.
Die Biotonnenabfälle der Gemeinde Kirchham werden bei der Kompostanlage Schaumberger in Vorchdorf gemeinsam mit Grün- und Strauchschnitt zu hochwertiger Komposterde verarbeitet. Aus diesem Grund dürfen auch keine, als kompostierbar beworbene Gegenstände, wie etwa Besteck, Geschirr oder Füllmaterialien in der Biotonne entsorgt werden. Aus seuchenhygienischen Gründen darf auch keine Katzenstreu (auch wenn diese als kompostierbar beworben wird) und kein Hundekot in die Biotonne.
Die Biotonnenabfälle der Gemeinde Kirchham werden bei der Kompostanlage Schaumberger in Vorchdorf gemeinsam mit Grün- und Strauchschnitt zu hochwertiger Komposterde verarbeitet.
Aus diesem Grund dürfen auch keine, als kompostierbar beworbene Gegenstände, wie etwa Besteck, Geschirr oder Füllmaterialien in der Biotonne entsorgt werden. Aus seuchenhygienischen Gründen darf auch keine Katzenstreu (auch wenn diese als kompostierbar beworben wird) und kein Hundekot in die Biotonne.
28.05.2024