Es wird neben der Erstimpfung, auch die 3. Teilimpfung aus der Aktion 2024 und die Auffrischungsimpfung durchgeführt.
Die erste Auffrischungsimpfung ist nach 3 Jahren erforderlich. Alle weiteren Auffrischungsimpfungen sind im 5-Jahres-Intervall durchzuführen. Dies gilt nur für Impflinge bis zum 60. Lebensjahr. Ältere Personen sind wie bisher im 3-Jahres-Intervall aufzufrischen. Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr können an dieser Impfung teilnehmen.
1. Termin - Do. 27. März 2025, 08.45 Uhr - VS
2. Termin - Do. 08. Mai 2025, 14.00 Uhr Gem.Amt
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