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Ab 01. Jänner 2020 muss auf jeder neu ausgegebenen e-card für Personen ab dem vollendeten 14. Lebensjahr ein Foto aufgebracht werden, das die Karteninhaberin bzw. den Karteninhaber erkennbar zeigt. Haben Sie… einen österreichischen Reisepass, Personalausweis, einen österreichischen Scheckkartenführerschein oder ein Dokument des Fremdenregisters? Sie müssen nichts tun und erhalten Ihre e-card mit Foto wie gewohnt, bevor die aktuelle Karte abläuft. Kinder unter 14 Jahren erhalten immer eine e-card ohne Foto, auch wenn ein Foto aus einem Dokument verfügbar ist. Für Personen ab 70 Jahre bzw. in Pflegestufe 4 bis 7 gilt: Ihre e-card kommt mit Foto, wenn eines aus einem Dokument vorliegt, sonst ohne Foto. Sie können jedoch freiwillig ab 1.1.2020 ein Foto für Ihre e-card bringen – am besten 3 bis 4 Monate vor Ablauf der alten e-card. Sie haben keines dieser Dokumente und sind von keiner Ausnahme betroffen? Schauen Sie auf die Rückseite der e-card: Dort ist fast immer ein Ablaufdatum aufgedruckt. Etwa drei bis vier Monate vorher sollten Sie ein Foto bringen. Sie müssen dabei folgende Dokumente mithaben: * ein aktuelles Passbild (nicht älter als 6 Monate, entsprechend den Passbildkriterien) * Ihre alte e-card, falls Sie eine haben, sonst Ihre Sozialversicherungsnummer * einen Staatsbürgerschaftsnachweis (im Original!) * einen amtlichen Lichtbildausweis (im Original!) Haben Sie keinen amtlichen Lichtbildausweis, müssen Sie einen Identitätszeugen zur Fotoregistrierung mitbringen. Der Identitätszeuge muss volljährig sein, selbst einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen und die Angaben zur versicherten Person durch seine eigenhändige Unterschrift bestätigen. Ein Verwandtschaftsverhältnis bzw. Naheverhältnis muss nicht vorliegen.
Infos und alle Foto-Registrierungsstellen sind unter www.chipkarte.at/foto aufgeführt.
22.01.2020