Wärmedämmung

Wird in Gebäuden, deren Baubewilligung vor dem 1.1.1999 erteilt worden ist, die oberste Geschoßdecke isoliert, werden die dafür angefallenden Materialkosten mit 15 % gefördert. Maximale Förderungshöhe: EURO 400.00 pro Gebäude.
Diese Förderungsaktion (Verlängerung) läuft vom 01.01.2002 bis zum 31.12.2025!

Richtlinien Dämmung oberste Geschoßdecke (123 KB) - .PDF

Zuständig