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Wir rufen in Erinnerung, dass dasAbschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG generell und somit auch zu Silvester verboten ist. Auch im Sinne des Klimaschutzes – Feuerwerke erzeugen eine enorme Feinstaubbelastung und durchFeuerwerke werden große Mengen an Schwermetallpartikel, wie Strontium, Arsen, Blei oder Cäsium, freigesetzt– und nicht zuletzt, um den Lärm und damit verbundenen Stress für viele Menschen und v.a. Tiere zu reduzieren,sollte vom Zünden eines Feuerwerkes abgesehen werden.
26.12.2020