Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Feuerwerk

Wir rufen in Erinnerung, dass das

Abschießen von Feuerwerken im Ortsgebiet gemäß § 38 Abs. 1 PyroTG generell und somit auch zu Silvester verboten ist. 

Auch im Sinne des Klimaschutzes – Feuerwerke erzeugen eine enorme Feinstaubbelastung und durch
Feuerwerke werden große Mengen an Schwermetallpartikel, wie Strontium, Arsen, Blei oder Cäsium, freigesetzt
– und nicht zuletzt, um den Lärm und damit verbundenen Stress für viele Menschen und v.a. Tiere zu reduzieren,
sollte vom Zünden eines Feuerwerkes abgesehen werden.

26.12.2020